Sie brauchen Hilfe, weil Sie finanziell in Not geraten sind?
Personen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind und nicht mehr allein damit zurecht kommen, erhalten bei mir beratende Unterstützung zur Lösung ihrer Probleme.
Ziel:
· psychische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung
· Hilfe zur Selbsthilfe
· Befähigung zu selbständigem, schuldenbefreitem Wirtschaften
· Krisenintervention, um die Existenzsicherung zu gewährleisten
· Schuldenbereinigung und Vermeidung neuer Verschuldung
Tätigkeitsbereiche:
· Unterstützung bei der Bewältigung der Schuldenprobleme
· Hilfe bei der Schuldenregulierung zum Zweck der Existenzsicherung für Betroffene
und ihre Angehörigen mit teilweiser oder völliger Entschuldung
· Einüben selbständigen Wirtschaftens
· Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs mit Gläubigern
· Unterstützung bei der Stellung des Antrages auf Eröffnung des
Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Schuldenbereinigungsverfahrens
Einzelheiten:
· Aufstellen von Haushaltsplänen mit Einnahmen-und Ausgabenrechnung
· Diskussion von Möglichkeiten, Einsparungen vorzunehmen
· Beratung zum Bezug von zusätzlichen sozialen Leistungen
· Klärung der Verschuldungslage mit Sichtung der Gläubigerunterlagen und Überprüfung
von Forderungspositionen auf ihre Zulässigkeit
· Aufklärung über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Sachpfändung, Kontopfändung,
Lohnpfändung, eidesstattliche Versicherung)
· Erarbeitung von Sanierungsschritten zusammen mit den Betroffenen
(Vergleichsangebote an die Gläubiger wie Ratenzahlung, Ratenvergleiche,
Einmalvergleiche, Verzichte)
· Stundungsangebote
· Führung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
· Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
· Erarbeitung von Schuldenbereinigungsplänen
· Information über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
· Hilfe bei der Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die erforderliche Rechtsberatung durch Rechtsanwälte ist sichergestellt.
Kosten
Die Kostenerstattung für die Schuldnerberatung und für die Verbraucherinsolvenzberatung richtet sich nach den Erstattungssätzen der Fallpauschalen gemäß den bayerischen Förderrichtlinien vom 23. März 2003 (AIIMBl S. 336), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. Januar 2003 (ALLMBI S. 16), bzw. nach dem Beratungshilfegesetz. Hierfür ist ein Berechtigungsschein des zuständigen Amtsgericht notwendig.
Qualifikation
Ich bin Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und Betriebswirtin (VWA) und habe Fortbildungen in den Bereichen Erbrecht, Nachlasspflegschaft, Schuldenmanagement und Insolvenz absolviert. Durch meine langjährige und fortdauernde Tätigkeit als Berufsbetreuerin für Vormundschaftsgerichte bin ich mit den obengenannten Tätigkeiten und im Umgang mit Schuldnern wie Gläubigern hinreichend vertraut.